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Land unterstützt bei Naturkatastrophen

01.07.2024, 08:30

Über die Landesabteilung Wohnbau unterstützt das Land dann, wenn durch Naturkatastophen Wohngebäude beschädigt oder bedroht werden. Die Landesregierung hat nun einige Änderungen gutgeheißen.

Wenn Wohngebäude durch Naturkatastrophen wie Erdrutsche oder Schlammlawinen beschädigt oder bedroht werden (im Bild Schlammmassen umgeben ein Haus am Furkelpass im Sommer 2023), können Betroffene beim Land um eine Unterstützungsleistung ansuchen. (Foto: LPA/Landesamt für Wildbach- und Lawinenverbauung Ost)
Wenn Wohngebäude durch Naturkatastrophen wie Erdrutsche oder Schlammlawinen beschädigt oder bedroht werden (im Bild Schlammmassen umgeben ein Haus am Furkelpass im Sommer 2023), können Betroffene beim Land um eine Unterstützungsleistung ansuchen. (Foto: LPA/Landesamt für Wildbach- und Lawinenverbauung Ost)

Auf Antrag von Landesrätin Ulli Mair hatte sich die Landesregierung in ihrer jüngsten Sitzung mit dem Thema der Notstandshilfen im Falle von Naturkatastrophen befasst. Konkret ging es darum, die Anpassung der bestehenden Bestimmungen zu präzisieren. So wurde unter anderem festgelegt, dass der Fonds für Notstandshilfen auch für Beiträge zum Abbruch und für die Entsorgung von zerstörten Gebäuden verwendet werden kann, davon profitieren Gemeinden ebenso wie Privatpersonen. Diese Beiträge können im Ausmaß von bis zu 70 Prozent der anerkannten Kosten gewährt werden. Zudem können die Beiträge für den Kauf oder Bau einer neuen Wohnung von 10 auf 20 Prozent erhöht werden, um die zusätzlichen Kosten für Grundstück und Erschließung abzudecken. Gemeinden können künftig auch bereits ausgewiesene geförderte Baugründe von Naturkatastrophen betroffenen Bauwerbern zur Verfügung stellen; bisher musste ein neuer Baugrund auf landwirtschaftlichem Grün zugewiesen werden. Die Änderungen werden über das Sammelgesetz eingereicht, das Anfang Juli im Landtag behandelt werden soll und sie sollen nach der Verabschiedung des Gesetzes auch auf bereits eingereichte Gesuche Anwendung finden. "Wir gewährleisten mit den Änderungen, dass die betroffenen Familien umfassender vom Land unterstützt werden können. Denn dass Naturkatastrophen Wohngebäude beschädigen oder unbewohnbar machen, gab es in den vergangenen Jahren immer öfter – und dieses Phänomen wird uns leider auch künftig begegnen", gibt Landesrätin Mair zu bedenken. Das Land Südtirol sieht Unterstützungsleistungen vor, wenn Erdbeben, Überschwemmungen, Erdrutsche, Wolkenbrüche, Lawinen oder andere Naturereignisse das Wohngebäude beschädigt haben. Beitragsberechtigt sind sowohl Eigentümer als auch Mieterinnen und Mieter von beschädigten Wohnungen. Informationen dazu gibt es im Amt für Wohnbauförderung.

ck